Allgemeine Zahlungs- und Lieferbedingungen
1. Für die Vertragsbeziehung gelten ausschließlich die folgenden allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen. Sofern es sich bei unserem Kunden um ein Unternehmen handelt, das Kaufmann ist, gelten diese AGB für die gesamte Geschäftsbeziehung. Etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
Im Falle, dass unser Kunde ein Unternehmen ist, das Kaufmann ist, gelten diese Bedingungen spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung als angenommen. Unsere allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen vorbehaltlos ausführen. Gegenüber Unternehmen, die Kaufmann sind, gilt, dass Änderungen, Ergänzungen und/oder Nebenabreden in jedem Fall unserer ausdrücklichen Bestätigung in Textform bedürfen. Der Verzicht auf dieses Formerfordernis kann gegenüber Kunden, die Unternehmen bzw. Kaufmann sind, ebenfalls nur in Textform erklärt werden.
2. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Unsere Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Aufträge gelten als angenommen, wenn von uns schriftliche Bestätigung erteilt bzw. die Lieferung ausgeführt und angenommen worden ist. Eingehende Bestellungen werden im Rahmen des regulären Geschäftsganges und unserer üblichen Geschäftszeit ausgeliefert. Gerät der Kunde mit dem Abruf, der Abnahme oder Abholung der Ware in Verzug oder ist eine Verzögerung von ihm zu vertreten, sind wir berechtigt, in Höhe der betreffenden Menge vom Vertrag zurückzutreten. Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Kunden außerhalb der üblichen
Geschäftszeit, so werden zusätzliche Kosten berechnet. Ist mit dem Kunden am Liefertag für die Lieferung ein Zeitrahmen vereinbart, in dem die Anlieferung beim Kunden erfolgen soll, und nimmt der Kunde die anzuliefernde Ware innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens nicht an, so hat der Kunde ebenfalls die durch die erneute Anlieferung entstehenden Kosten zu tragen. Bei von uns nicht zu vertretenden Lieferstörungen, insbesondere aufgrund Arbeitskampfmaßnahmen, behördlicher Maßnahmen sowie höherer Gewalt sowie saisonbedingter Übernachfrage bei unseren Lieferanten, sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. In diesem Fall verlängert sich die Lieferfrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit, längstens jedoch um sechs Wochen. Dieser Ausschluss von Schadensersatz gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ist die Lieferung nicht rechtzeitig erfolgt, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns zuvor eine angemessene Frist von mindestens zehn Arbeitstagen zur Lieferung gesetzt hat.
3. Die Lieferungen erfolgen zu unserer jeweils aktuell gültigen Preisliste zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und frei Haus, ebenerdig hinter die erste abschließbare Tür. Zusätzliche Transportleistungen unserer Mitarbeiter gehen auf Risiko des Kunden.
4. Gegenüber Kunden, die Unternehmen bzw. Kaufleute sind, gilt, dass Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) und Transportmittel sowie hinsichtlich der Arten und Sorten der gelieferten Waren, unverzüglich bei Empfang geltend zu machen sind. Gegenüber Kunden, die Unternehmer bzw. Kaufleute sind gilt darüber hinaus, dass andere erkennbare Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Lieferung und nicht erkennbare Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen nach ihrem Erkennen schriftlich geltend zu machen sind. Anderenfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Entscheidend ist der Eingang der
Mängelrüge bei uns. Bei berechtigten Mängelrügen kann der Kunde als Nacherfüllung nur Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Hat der Kunde uns eine angemessene Frist zur Ersatzlieferung von mindestens zehn Arbeitstagen gesetzt und erfolgt die Ersatzlieferung nicht innerhalb der Frist, hat der Kunde das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen – mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - ist ausgeschlossen. Rechte des Kunden wegen eines Mangels der gelieferten Waren verjähren in zwei Jahren, sofern
unser Kunde ein Unternehmen bzw. Kaufmann ist, jedoch bereits in einem Jahr.
5. Trübbier wird bei berechtigter Reklamation nur im gleichen Maße erstattet, wie es uns von der herstellenden Brauerei erstattet wird.
6. Wir haften nicht für Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder eigenen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen durch einfache Fahrlässigkeit verursachen. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere für Schäden aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nicht für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7. Die Zahlung aller Rechnungen hat sofort bei Lieferung in bar, ohne jeden Abzug und nur an uns bzw. unsere schriftlich bevollmächtigten Mitarbeiter zu erfolgen. Eine andere Zahlungsweise bedarf besonderer Vereinbarung. Bei Zahlung durch Schecks, Banklastschriften, Abbuchungen oder Wechsel gilt die Zahlung als mit dem Zeitpunkt der Gutschrift erfolgt. Rücklastschriftgebühren und damit verbundene Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Im Falle, dass unser Kunde ein Unternehmen ist, das Kaufmann ist, kommt der Kunde auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich geregelten Fällen in Verzug, wenn er nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Lieferung der Ware zahlt. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche ohne Nachweis gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. und gegenüber Unternehmen bzw. Kaufleuten in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. zu berechnen. Bei Nachweis eines höheren Verzugsschadens sind wir berechtigt, diesen zu verlangen. Der Kunde ist berechtigt uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder werden uns Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern (insbesondere Zahlungseinstellung und Insolvenz des Kunden sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden) sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder nur
gegen Vorauszahlungen oder Sicherheiten auszuführen. Soweit der Kunde sich im Verzug befindet, sind wir berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden, seine Zahlung zunächst zur Tilgung des eingetretenen Verzugsschadens und erst danach zur Tilgung der jeweils ältesten Schuld zu verwenden. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Sofern der Kunde ein Unternehmen bzw. Kaufmann ist, kann er nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis gegen unsere Forderungen aufrechnen.
8. Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde und der Kunde ein entsprechendes SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt hat, gilt Folgendes: Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird durch uns in der Regel zusammen mit der Rechnungsausstellung (oder auf einem anderen mit dem Kunden vereinbarten Kommunikationsweg) bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Vorabinformation/“Prenotification“). Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der Rechnung bzw. in der Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn der Kunde im Zeitraum zwischen der Erstellung der Rechnung bzw. der Übermittlung der Vorabinformation und dem Fälligkeitsdatum Gutschriften erhalten hat oder wenn der Kunde mehrere Rechnungen mit gleichem Fälligkeitsdatum bzw. mit in der Vergangenheit liegenden Fälligkeitsdatum erhalten hat. In diesem Fall wird zum Fälligkeitsdatum der Gesamtbetrag (= Summe aus mehreren Rechnungen) eingezogen. Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichend Deckung auf dem im SEPA-Mandat bezeichneten Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge durch uns eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit dem Kunden im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte.
9. Paletten, Rollcontainer, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer, Premix-, Postmixbehälter usw. (mit Ausnahme aller Einweggebinde; im Folgenden: Leergut) werden dem Kunden nur leihweise zur vorübergehenden bestimmungsgemäßen Benutzung überlassen. Jede dem Verwendungszweck widersprechende Verfügung über das Leergut, insbesondere seine Verpfändung sowie jede mißbräuchliche Benutzung, ist unzulässig. Alle Ansprüche des Kunden, die sich aus der Überlassung des Leergutes einem Dritten gegenüber ergeben, gelten im Augenblick des Entstehens einschließlich aller Sicherungsrechte an uns abgetreten. Der Kunde hat im Fall einer Inanspruchnahme des
Leergutes durch einen Dritten bei sich oder seinem Kunden uns unverzüglich zu informieren und alle zur Freigabe notwendigen Maßnahmen vorzunehmen. Der Kunde ist zur unverzüglichen Rückgabe des Leergutes nach dessen Erhalt in ordnungsgemäßem Zustand verpflichtet. Das Leergut ist ordnungsgemäß, wenn es unbeschädigt ist. Wir sind nur verpflichtet, Kästen mit den jeweils hierfür vorgesehenen und gelieferten Flaschen (sortiertes Mehrwegleergut) zurückzunehmen. Für nicht zurückgegebene Paletten, Rollcontainer, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer, Premix-, Postmixbehälter usw. hat der Kunde Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzüglich eines Abzuges Alt für Neu in Höhe von 20 Prozent zu leisten. Das gezahlte Pfandgeld wird auf den Schadenersatzanspruch angerechnet. Für das Leergut wird Pfandgeld nach unseren jeweils gültigen Sätzen erhoben, es ist sogleich mit der Rechnung zu bezahlen. Einweggebinde werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bepfandet und zurückgenommen. Gegenüber Kunden, die Unternehmen bzw. Kaufmann sind, gilt, dass Leergutmehrrückgaben über Null unzulässig sind und von uns zurückgewiesen werden können. Der Kunde, der Unternehmen bzw. Kaufmann ist, hat Saldenbestätigungen, insbesondere über Leergutsalden und sonstige Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Zugang der Saldenbestätigungen oder Abrechnungen schriftlich bei uns zu erheben. Erhebt der Kunde, der Unternehmen bzw. Kaufmann ist, nicht fristgerecht Widerspruch, gelten die Saldenbestätigungen bzw. Abrechnungen als anerkannt.
10. Der Kunde von Kohlensäure ist verpflichtet, die Kohlensäureflasche nach Entleerung unverzüglich zurückzugeben. Ab Lieferdatum wird die handelsübliche bzw. uns vom Kohlensäurehersteller in Rechnung gestellte Miete berechnet. Wird die Kohlensäureflasche nach Ablauf von zwölf Monaten nach Lieferdatum oder nach der Beendigung der Geschäftsbeziehungen nicht zurückgegeben, so sind wir berechtigt, Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzüglich eines Abzuges Alt für Neu in Höhe von 20 Prozent zu verlangen.
11. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller uns gegen den Kunden zustehenden oder noch entstehenden Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen (bei Zahlung durch Scheck, Banklastschrift, Abbuchungen oder Wechsel bis zu deren Gutschrift) unser Eigentum. Bei mehreren Forderungen oder laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung, auch wenn einzelne Warenlieferungen bereits bezahlt sind. Vor Eigentumserwerb ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, auf unser
Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes die ihm gelieferte Vorbehaltsware an Dritte zu veräußern. Er tritt schon jetzt hiermit alle aus einer Weiterveräußerung oder sonstigem Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubter Handlung) ihm zustehende Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware im Voraus und mit dem Rang vor dem Rest zur Sicherung an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden, widerruflich die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung erlischt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsschwierigkeiten gerät, ihm gegenüber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden, über sein Vermögen das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die durch den Kunden zu benennenden Dritten von der Abtretung zu unterrichten und die abgetretene Forderung im eigenen Namen geltend zu machen. Falls unsere Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt wird, werden wir Eigentümer im Verhältnis der Rechnungswerte der gesamten Ware zum Rechnungswert der von uns
gelieferten Ware. Im gleichen Verhältnis werden die dem Kunden erwachsenen Forderungen aus dem Verkauf derartiger Ware an uns abgetreten. Für den Fall, dass unsere Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen nicht uns gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im Zeitpunkt des Weiterverkaufs. Übersteigt der Wert aller Sicherheiten die gesicherten Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen um mehr als 20 Prozent, wobei als Bezugsgröße für die Berechnung des Warenwertes die in unserer jeweils gültigen Bruttopreisliste genannten Preise gelten, kann der Kunde insoweit Freigabe
von Sicherheiten nach unserer Wahl verlangen. In jedem Fall des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir nach Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware herauszuverlangen bzw. in Besitz zu nehmen. Zu diesem Zweck gestattet der Kunde bereits jetzt unwiderruflich, dass unsere Mitarbeiter oder von uns beauftragte Dritte sein Grundstück bzw. seine Geschäftsräume betreten und die Vorbehaltsware herausholen können.
12. Wir vermieten nach entsprechender Vereinbarung an unsere Kunden Veranstaltungsmaterial wie z. B. Zapfanlagen, Kühlschränke, Kühlanhänger u.ä. Das gemietete Veranstaltungsmaterial verbleibt in unserem Eigentum und ist vom Kunden pfleglich und schonend zu behandeln Die gemieteten Gegenstande dürfen vom Kunden nur derart in Anspruch genommen werden, dass keine Überlastung eintritt. Der Kunde hat die von ihm gemieteten Gegenstände bei uns abzuholen. Ggf. vorhandene Beanstandungen bzw. Fehlmengen und Transportbruch sind bei der Übernahme durch den Kunden schriftlich festzuhalten. Anderenfalls werden die gemieteten Gegenstände in dem Zustand, in
dem sie sich befinden, vom Kunden als vertragsgemäß übernommen. Die verschuldensunabhängige Haftung von uns gemäß § 536 a BGB wird ausgeschlossen. Im Übrigen richtet sich die Haftung von uns nach vorstehender Ziffer 6 (Haftung). Wir leisten Gewähr für den betriebsfähigen Zustand der Gegenstände während des vertraglich vereinbarten Zeitraums unter der Voraussetzung des vertragsgemäßen Gebrauchs und bei normaler Unterhaltung durch den Kunden. Die Kosten der Behebung von Mängeln für nicht im einwandfreien und betriebsfähigen Zustand zur Verfügung gestellte Teile der dem Kunden überlassenen Gegenstände tragen wir. Wir werden von unserer Verpflichtung frei, soweit der Kunde seinen Mitwirkungs- und/oder Obhutspflichten nicht nachkommt und/oder Mängel nicht rechtzeitig gerügt und/oder uns nicht Gelegenheit gegeben hat, die Mangelhaftigkeit der Gegenstände zu untersuchen. Die Vermietung erfolgt nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste. Lieferungen und/ oder Aufbauten, sowie die Herstellung von Stromanschlüssen und/ oder Wasserzu- und -ableitungen sind nicht im Mietzins enthalten, sondern erfolgen nur gegen zusätzliches Entgelt. Eine Einbruchdiebstahl – bzw. Diebstahlversicherung ist im Mietzins ebenfalls nicht inbegriffen. Das entsprechende Risiko trägt daher der Kunde. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm überlassenen Gegenstände nur durch geeignetes Personal in Betrieb zu nehmen, zu bedienen bzw. bedienen zu lassen und Unbefugte von diesen fern zu halten. Das vom Kunden eingesetzte Personal ist von diesem zu überwachen. Für etwaige Fehlleistungen des Bedienpersonals und damit einhergehende Schaden ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde darf die ihm von uns vermieteten Gegenstande nur zum Verkauf oder zum Ausschank der von uns gelieferten Getränke nutzen. lhm ist eine Nutzung der gemieteten Gegenstände zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck oder an einem anderen Ort als dem vereinbarten Ort ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uns
nicht gestattet. Bei einem Verstoß ist in jedem Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von € 250,00 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen. Der Kunde ist nicht befugt, die Gegenstände unterzuvermieten bzw. Dritten ohne Genehmigung von uns zu überlassen. Der Kunde hat die ihm überlassenen Gegenstände nach Ablauf des vertraglich vereinbarten Zeitraums in vollständigem und ordnungsgemäßen Zustand an uns zurückzugeben. Für Beschädigungen an den überlassenen Gegenständen, die nicht auf einen bestimmungsgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind, und für Verluste haftet der Kunde bis zur Hohe des Zeitwerts der Gegenstände. Etwaige Schäden sind uns unverzüglich anzuzeigen. Für durch verspätete Anzeigen verursachte weitere Schäden haftet der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, für ein Verschulden seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen einzustehen. Der Kunde gewährleistet außerdem die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten und stellt uns von evtl. Ansprüchen aus der Verletzung der in Bezug auf die ihm überlassenen Gegenstände bestehenden Verkehrssicherungspflichten im lnnenverhältnis frei. Dies gilt nicht, soweit ein Schaden durch Mängel des technischen Zustandes der Gegenstände entstanden ist, dessen Behebung wir unterlassen haben, obgleich uns der Schaden bekannt gewesen war. In jedem Fall der verspäteten Rückgabe des Veranstaltungsmaterials durch den Kunden sind wir berechtigt, die vermieteten Gegenstände herauszuverlangen bzw. in Besitz zu nehmen. Zu diesem Zweck gestattet der Kunde bereits jetzt unwiderruflich, dass unsere Mitarbeiter oder von uns beauftragte Dritte sein Grundstück bzw. seine Geschäftsräume betreten und das Veranstaltungsmaterial herausholen können. Werden dem Kunden Gegenstände für einen längeren Zeitraum (mehr als 4 Wochen) überlassen, ist der Kunde verpflichtet auf eigene Rechnung dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach § 5 Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Für ortsveränderliche Betriebsmittel beträgt diese Prüffrist jeweils 6 Monate. Die Prüfung ist von einer Elektrofachkraft unter Verwendung von geeigneten Mess- und Prüfgeräten vorzunehmen.
13. Der Kunde nimmt Kenntnis davon, dass wir sämtliche Kundendaten aus der Geschäftsbeziehung im Rahmen der Zweckbestimmung erfassen, speichern, verarbeiten und nutzen, ggf. an Dritte übermitteln und löschen. Über den Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten informieren wir ausführlich durch unsere Datenschutzerklärung.
14. Nur gegenüber Kunden, die Unternehmen bzw. Kaufmann sind, ist Erfüllungsort für unsere sämtlichen Lieferverpflichtungen und für alle Zahlungs- und sonstigen Vertragspflichten beider Parteien ist Minden. Nur gegenüber Kunden, die Unternehmen bzw. Kaufmann sind, ist Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten mit Kaufleuten - auch für Wechsel und Scheckklagen - ist Minden. Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.